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Wo Ihre Patientendaten liegen und wie sie geschützt sind. Auf dem Server, in der Cloud, auf einem USB-Stick, in Ihrem E-Mail-Postfach, auf dem Telefon einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters.
DSG-Konformität · Cybersicherheit
Seit dem 1. September 2023 macht Sie das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) persönlich für die Sicherheit der Daten Ihrer Patienten verantwortlich. Dieser Leitfaden erklärt Ihre Pflichten und die konkreten Massnahmen, die Sie umsetzen müssen.
DIE LAGE IN DER SCHWEIZ
Cyberangriffe zielen nicht nur auf grosse Unternehmen. Massenangriffe treffen auch Arzt- und Zahnarztpraxen: Ein einziger Klick auf eine gefälschte E-Mail kann genügen.
Quellen: Jahresbericht 2025 des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS), Medienmitteilungen der Groupe 3R (April 2025 und April 2026) und von Vidymed (Dezember 2024 und Januar 2025).
Persönliche Haftung Die Bussen des DSG treffen natürliche Personen, nicht das Unternehmen, und ahnden nur vorsätzliche Verstösse, meist auf Antrag. In einer Zahnarztpraxis ist in der Regel der Praxisinhaber oder die Geschäftsleitung betroffen. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre (Art. 66 DSG).
WAS DAS GESETZ VERLANGT
Das DSG verlangt nicht, dass Sie zur IT-Fachperson werden. Es verlangt, dass Sie Bescheid wissen, reagieren und nachweisen.
Wo Ihre Patientendaten liegen und wie sie geschützt sind. Auf dem Server, in der Cloud, auf einem USB-Stick, in Ihrem E-Mail-Postfach, auf dem Telefon einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters.
Führt eine Verletzung der Datensicherheit voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Patienten, muss der EDÖB so rasch als möglich informiert werden (Art. 24 DSG). Die betroffenen Patienten sind zu informieren, wenn es zu ihrem Schutz erforderlich ist oder der EDÖB es verlangt.
Auf Anfrage müssen Sie belegen können, dass Sie die nötigen technischen und organisatorischen Massnahmen getroffen haben: Dokumentation, Verträge, Schulungen, Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten.
BESONDERS SCHÜTZENSWERTE DATEN
Eine Zahnarztpraxis bearbeitet täglich Gesundheitsdaten. Sie gelten als besonders schützenswerte Personendaten im Sinne von Art. 5 Bst. c DSG und unterliegen strengeren Regeln. Auch die übrigen Personendaten der Praxis verlangen einen sorgfältigen Schutz.
Röntgenbilder, DVT (CBCT), intraorale Fotos, Diagnosen, Behandlungspläne, Verordnungen, medizinische Vorgeschichte, Anamnesebögen, klinische Notizen, Korrespondenz mit anderen Behandelnden.
Digitale Zahnabdrücke, optische Abformungen, 3D-Modelle: Das sind Gesundheitsdaten und damit besonders schützenswert (Art. 5 Bst. c Ziff. 2). Biometrisch (Ziff. 4) wären sie nur, wenn sie dazu dienten, eine Person eindeutig zu identifizieren.
AHV-Nummern, Geburtsdaten, Kontaktangaben, Einwilligungen, Versicherungsdaten der Grundversicherung (KVG) und der Zusatzversicherungen.
E-Mail-Austausch mit Patienten, Laboraufträge, Rechnungen, Versicherungsabrechnungen, Zahlungsverlauf.
KONKRETE MASSNAHMEN
Jeder der folgenden Punkte wird im Referenzleitfaden ausführlich behandelt, den Sie unten auf der Seite kostenlos herunterladen können.
Jede Kommunikation mit Patientendaten muss über einen Ende-zu-Ende-verschlüsselten E-Mail-Dienst laufen. Gmail, Hotmail, Bluewin und WhatsApp sind für medizinische Daten nicht konform.
Alle Arbeitsplätze müssen mit einem Betriebssystem laufen, das vom Hersteller noch unterstützt wird. Der Support für Windows 10 endete im Oktober 2025. Auch die Dentalsoftware und die Browser müssen auf dem neusten Stand sein.
3 Kopien Ihrer Daten, auf 2 verschiedenen Datenträgern, davon 1 ausserhalb der Praxis, und idealerweise eine vom Netz getrennte oder unveränderbare Kopie. Die Wiederherstellung muss regelmässig getestet werden, mindestens einmal pro Jahr. Ihr IT-Dienstleister muss diese Strategie umsetzen und dokumentieren.
BitLocker (Windows) und FileVault (macOS) müssen auf allen Arbeitsplätzen und Servern aktiviert sein. Ein gestohlener Computer ohne Verschlüsselung legt sofort alle Patientendaten offen.
Mindestens 12 Zeichen, gespeichert in einem sicheren Passwortmanager. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) muss für alle kritischen Zugänge aktiviert sein: E-Mail, Praxisverwaltungssoftware, Fernzugriff.
Das Praxisnetzwerk (Arbeitsplätze, Server, Drucker) muss vom Gästenetz für Patienten physisch getrennt sein. Ein infiziertes Gerät im Gästenetz darf Ihre Daten nicht erreichen können.
Kostenlose Fernzugriffstools in ständiger Bereitschaft (TeamViewer, AnyDesk) sind ein grosses Risiko. Ein professionelles VPN oder eine von Ihrem Dienstleister verwaltete RMM-Lösung sind die konformen Alternativen.
Ein Virenschutz allein, dessen Warnungen niemand verfolgt, lässt neue Angriffe durch. Eine EDR-Lösung (Endpoint Detection and Response), von einer Fachperson überwacht, erkennt Bedrohungen durch Verhaltensanalyse und ermöglicht es, darauf zu reagieren.
Ein persönliches Konto pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter, Prinzip der minimalen Rechte, sofortige Deaktivierung beim Austritt. Keine gemeinsam genutzten Konten.
Mit jedem Dienstleister, der im Auftrag der Praxis Patientendaten bearbeitet, ist ein Vertrag Pflicht: IT-Dienstleister, Cloud-Hoster, Treuhänder. Halten Sie ihn am besten schriftlich fest, damit Sie ihn nachweisen können. Ohne Vertrag sind Ihre Ansprüche bei Problemen viel schwieriger durchzusetzen, und wer vorsätzlich Daten anvertraut, ohne diese Regeln einzuhalten, riskiert auf Antrag eine Busse von bis zu CHF 250'000.
Menschliche Fehler sind die Ursache eines erheblichen Teils der Verletzungen der Datensicherheit. Die Schulung des Personals (Phishing, Passwörter, Notfallverfahren, Berufsgeheimnis) muss mindestens einmal pro Jahr stattfinden.
Auch mit einem guten Sicherheitsniveau gibt es kein Nullrisiko. Eine Cyberversicherung deckt bei einem Vorfall die Kosten für Notfalleinsätze, Umsatzeinbussen und die Kosten für Meldungen.
BEI EINEM VORFALL
Wenn Sie einen Angriff oder ein Datenleck vermuten, sind die ersten Minuten entscheidend. Befolgen Sie diese Schritte der Reihe nach.
Netzwerkkabel ausstecken, WLAN deaktivieren. Den Computer nicht ausschalten: Das zerstört die Beweise.
Zuerst Ihren IT-Dienstleister. Falls nicht erreichbar: das BACS über incidents@ncsc.ch oder report.ncsc.admin.ch.
Bildschirme fotografieren, die genaue Uhrzeit notieren, die möglicherweise betroffenen Arbeitsplätze und Daten auflisten.
Offizielle Empfehlung des Bundes. Zahlen garantiert nichts und finanziert kriminelle Netzwerke.
Sind Patientendaten betroffen? Ist das Risiko für die Patienten voraussichtlich hoch oder nicht rasch auszuschliessen, ist die Meldung an den EDÖB Pflicht; bei Ransomware ist je nach den Umständen von diesem Risiko auszugehen.
Über databreach.edoeb.admin.ch, so rasch als möglich (Art. 24 DSG).
Der EDÖB macht keine Razzia in Ihrer Praxis. Er liest Ihre Meldung, prüft, ob Sie richtig reagiert haben, und kann Präzisierungen verlangen. Die goldene Regel: Früh melden ist besser als gar nicht melden.
REALE FÄLLE
| Vorfall | Datum | Folgen |
|---|---|---|
| Groupe 3R, Réseau Radiologique Romand (20 Zentren, 7 Kantone) | April 2025 und April 2026 | Zwei Ransomware-Angriffe, Patientendaten gestohlen; Lösegeld verweigert, Daten 2026 veröffentlicht |
| Vidymed, Lausanne und Epalinges | Dezember 2024 | Informatik ausser Betrieb, Rückkehr zum Papier; Grossteil der Daten fünf Wochen später wiederhergestellt |
Was ein Angriff kostet Tage, manchmal Wochen mit gedrosseltem Betrieb: Bei Vidymed dauerte es fünf Wochen, bis der Grossteil der Daten wiederhergestellt war. Hinzu kommen die Instandsetzung, die Information der Patienten und der Verlust ihres Vertrauens.
NOTFALLKONTAKTE
| Stelle | Aufgabe | Kontakt |
|---|---|---|
| BACS | Meldung eines Cyberangriffs | incidents@ncsc.ch · report.ncsc.admin.ch |
| EDÖB | Meldung einer Verletzung der Datensicherheit | +41 58 462 43 95 (Mo–Fr 10–12 Uhr) · databreach.edoeb.admin.ch |
| Kantonspolizei | Diebstahl von Geräten, Strafanzeige | 117 |
KOSTENLOSE RESSOURCEN
Alle folgenden Dokumente sind kostenlos und frei herunterladbar. Sie sind so gestaltet, dass Sie sie direkt in Ihrer Praxis verwenden können.
Vollständiger Referenzleitfaden. 17 Kapitel, Checkliste, Glossar, FAQ.
Notfallverfahren. Beidseitig, zum Ausdrucken und Aufhängen in der Praxis.
Vollständige interne Richtlinie mit Bestätigung der Kenntnisnahme.
Formular mit Themen zum Ankreuzen, im Personaldossier aufzubewahren.
Die 6 Schritte und die Notfallkontakte. Allen Mitarbeitenden abzugeben.
Einseitiges Dokument für Praktikanten, Stellvertretungen und externe Fachpersonen.
Vertrag nach Art. 9 DSG für jeden Dienstleister, der für die Praxis Patientendaten bearbeitet.
Strukturierte Übersicht über alle Datenbearbeitungen der Praxis.
Information der Patientinnen und Patienten über die Bearbeitung ihrer Personendaten.
Musterbrief zur Beantwortung von Auskunftsbegehren der Patienten (Art. 25 DSG).
Internes Formular zur Dokumentation jedes Sicherheitsvorfalls.
Freie Nutzung Diese Dokumente dienen der Information und der Weiterbildung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Passen Sie sie an die konkrete Situation Ihrer Praxis an und wenden Sie sich bei Fragen zum DSG an eine spezialisierte Juristin oder einen spezialisierten Juristen.
DentalSystems Sàrl begleitet Zahnarztpraxen in der Westschweiz in den Bereichen Cybersicherheit, DSG-Konformität und IT-Infrastruktur.
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Dieses Dokument wurde von der DentalSystems Sàrl zu Informations- und Sensibilisierungszwecken verfasst. Es stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen in diesem Dokument entsprechen dem Stand von Oktober 2026 und können sich mit Gesetzes- und Verordnungsänderungen ändern.
Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen zum DSG, zur DSGVO oder zum Datenschutz im medizinischen Umfeld an eine spezialisierte Juristin oder einen spezialisierten Juristen.
Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung; massgebend ist die französische Fassung.
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Der Leitfaden und das Notfallblatt dürfen innerhalb einer Zahnarztpraxis oder einer medizinischen Einrichtung frei heruntergeladen, ausgedruckt und verbreitet werden, ohne Änderungen und unter Nennung ihrer Urheberin (DentalSystems Sàrl). Die Vorlagen (DS3 bis DS11) dürfen geändert und unter dem Namen der Praxis verwendet werden, auch gegenüber ihren Patienten, Mitarbeitenden und Dienstleistern, ohne unsere Vermerke beizubehalten.
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Thomas Alvino, IT-Techniker
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