Beschaffung und Bearbeitung von Daten
Jede Beschaffung und Bearbeitung von Daten muss rechtmässig, nach Treu und Glauben und transparent erfolgen, zu Zwecken, die für den Patienten erkennbar sind. Werden seine Daten für andere Zwecke als die Behandlung verwendet, etwa indem sie an Dritte weitergegeben werden, die nicht an der Behandlung beteiligt sind, braucht es grundsätzlich seine Einwilligung, die bei Gesundheitsdaten ausdrücklich erfolgen muss (Art. 6 Abs. 7 DSG).