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DentalSystemsQualität, Sicherheit, Transparenz

Das neue Datenschutzgesetz (revDSG)

Das neue Datenschutzgesetz (revDSG) ist eine bedeutende Reform in der Schweiz, die 2023 in Kraft getreten ist. Es soll die schweizerische Gesetzgebung zum Schutz von Personendaten modernisieren und an die europäischen Standards angleichen, insbesondere an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Gesetz gilt für alle Schweizer Unternehmen, die Personendaten bearbeiten, auch für jene im Medizin- und Dentalbereich, und stellt strenge Anforderungen an Sicherheit, Vertraulichkeit und Transparenz.

Anforderungen an den Medizin- und Dentalbereich

Im medizinischen Bereich, und besonders in der Zahnmedizin, sind die bearbeiteten Daten oft hochsensibel (Krankengeschichten, Behandlungsverläufe, Untersuchungsergebnisse usw.). Das DSG sieht besondere Pflichten vor, damit diese Daten angemessen geschützt sind.

Beschaffung und Bearbeitung von Daten

Jede Beschaffung und Bearbeitung von Daten muss rechtmässig, nach Treu und Glauben und transparent erfolgen, zu Zwecken, die für den Patienten erkennbar sind. Werden seine Daten für andere Zwecke als die Behandlung verwendet, etwa indem sie an Dritte weitergegeben werden, die nicht an der Behandlung beteiligt sind, braucht es grundsätzlich seine Einwilligung, die bei Gesundheitsdaten ausdrücklich erfolgen muss (Art. 6 Abs. 7 DSG).

Sichere E-Mail

Medizinische Daten dürfen per E-Mail nur über sichere Plattformen ausgetauscht werden. Herkömmliche E-Mail gilt in der Regel als nicht sicher genug für die Übermittlung sensibler Daten. Verschlüsselte Systeme, die den Sicherheitsstandards entsprechen, sind nötig, um die Vertraulichkeit des Austauschs zu gewährleisten.

Speicherung der Daten

Die Daten müssen auf sicheren, regelmässig aktualisierten Systemen gespeichert werden, um sich vor Cyberangriffen zu schützen. Die Server müssen durch Firewalls und Virenschutz geschützt sein, und es müssen regelmässige Datensicherungen eingerichtet werden, um jeden Datenverlust zu verhindern.

Transparenz und Rechte der Patienten

Die Patienten müssen klar über die Verwendung ihrer Daten und über ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung informiert werden. Sie müssen erfahren können, wer Zugriff auf ihre Daten hat und weshalb.

Verantwortung und Dokumentation

Zahnarztpraxen müssen alle Massnahmen zum Schutz der Patientendaten dokumentieren und bei einer Prüfung ihre Konformität nachweisen können. Dazu gehören interne Datenschutzrichtlinien und die Schulung des Personals in Sicherheitspraktiken.

Risiken bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung des DSG kann für Unternehmen, auch im Dentalbereich, schwere rechtliche und finanzielle Folgen haben. Zu den Risiken gehören:

  • Finanzielle Sanktionen: Gegen Personen, die bestimmte Pflichten nach dem DSG vorsätzlich verletzen, können persönlich Bussen von bis zu CHF 250'000 verhängt werden.
  • Rufschaden: Ein Datenleck kann dem Ruf einer Zahnarztpraxis schwer schaden und das Vertrauen der Patienten erschüttern.
  • Zivilrechtliche Haftung: Patienten können Praxen für jede Verletzung ihrer Privatsphäre, die aus einem unsachgemässen Umgang mit ihren Personendaten entsteht, zivilrechtlich haftbar machen.

Was können Sie tun, um das DSG einzuhalten?

Um Sie dabei zu begleiten, bietet DentalSystems ein umfassendes Angebot an IT-Dienstleistungen, die auf den Dentalbereich spezialisiert sind.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Bedürfnisse zu besprechen und die DSG-Konformität Ihrer Praxis sicherzustellen.

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