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DentalSystemsQualität, Sicherheit, Transparenz

Leitfaden DSG & Cybersicherheit · interaktive Version

Ist Ihre Praxis bereit für das DSG?

Der Leitfaden von DentalSystems in 22 Punkten. Zu jedem Punkt: was das Gesetz und die bewährten Praktiken verlangen, eine Frage zu Ihrer Praxis und eine Antwort, die je nach Ihrer Situation erklärt wird.

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Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Für die Daten der Patienten ist die Praxis verantwortlich, das heisst ihr Inhaber oder die Gesellschaft, die sie betreibt. Nicht Ihr IT-Dienstleister, nicht der Hersteller Ihrer Software.
  • Röntgenbilder, Diagnosen, Behandlungspläne: Das sind Gesundheitsdaten, die das Gesetz zu den besonders schützenswerten Personendaten zählt.
  • Das Gesetz verlangt, dass Sie wissen, wo diese Daten sind, dass Sie sie schützen, ein schweres Datenleck melden und zeigen können, was Sie umgesetzt haben.
  • Die Bussen, bis zu CHF 250'000, treffen Personen und ahnden vorsätzliche Verstösse, meist auf Antrag. Fahrlässigkeit wird nach diesem Gesetz nicht bestraft, aber ein Vorfall kommt auf andere Weise teuer zu stehen.
  • Bei einem Angriff: ausstecken, anrufen, nicht zahlen, dokumentieren, melden.

Der interaktive Check benötigt JavaScript. Die Erklärungen zu jedem Punkt bleiben unten lesbar.

Das Gesetz und Ihre Patienten

Das revDSG gilt seit dem 1. September 2023 für alle Praxen, unabhängig von ihrer Grösse. Vier Pflichten, die Sie kennen sollten.

Punkt 1Wesentlich

Wissen, wo Ihre Daten sind

Patientendossiers, Röntgenbilder, Terminkalender, E-Mails, Datensicherungen, Papier: Das Gesetz verlangt, dass Sie wissen, wo sich die Daten Ihrer Patienten befinden und wie sie geschützt sind. Darauf baut alles andere auf.

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Die häufigsten blinden Flecken: eine alte, nie gelöschte Festplatte, ein USB-Stick in einer Schublade, der Laptop, der abends mit nach Hause geht, die ans Labor gesendeten Dateien, das Telefon einer Dentalassistentin.

Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind grundsätzlich davon befreit, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu führen, ausser sie bearbeiten umfangreich besonders schützenswerte Personendaten. Ein solches Verzeichnis bleibt trotzdem der einfachste Weg zu zeigen, dass Sie wissen, wo Ihre Daten sind.

Haben Sie eine aktuelle Liste aller Orte, an denen sich die Daten Ihrer Patienten befinden?

Leitfaden, Kapitel 1Vorlage DS8: Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten

Punkt 2Wichtig

Ihre Patienten informieren

Ihre Patienten müssen wissen, welche Daten Sie erheben, wozu, wie lange Sie sie aufbewahren und an wen Sie sie weitergeben: Labor, Versicherungen, Fachärzte. Dazu dient die Datenschutzerklärung.

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Das Gesetz verlangt, die Patienten bei der Beschaffung ihrer Daten zu informieren (Art. 19 DSG). Die Erklärung kann auf Ihrer Website stehen, im Wartezimmer aushängen oder mit dem Anamnesebogen abgegeben werden.

Wer diese Information vorsätzlich unterlässt, kann auf Antrag des Patienten mit Busse bestraft werden.

Erhalten Ihre Patienten eine klare Information darüber, wie ihre Daten verwendet werden?

Leitfaden, Kapitel 1Vorlage DS9: Erklärung für Patienten

Punkt 3Wichtig

Ein Auskunftsbegehren beantworten

Jeder Patient kann Sie fragen, welche Daten Sie über ihn haben. Sie müssen ihm kostenlos und vollständig antworten, grundsätzlich innert 30 Tagen.

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Die Praxis bleibt für die Antwort verantwortlich, auch wenn die Daten bei einem Dienstleister liegen: Sie können den Patienten nicht an Ihren IT-Dienstleister verweisen. Prüfen Sie die Identität der anfragenden Person, bevor Sie etwas senden.

Antworten Sie nie «Wir haben nichts gefunden», wenn Daten vorhanden sind: In Zürich wurde 2025 der Urheber einer solchen Antwort gebüsst.

Wenn ein Patient morgen eine Kopie all seiner Daten verlangte, könnten Sie ihm innert 30 Tagen vollständig antworten?

Leitfaden, Kapitel 1Vorlage DS10: Antwort auf ein Auskunftsbegehren

Punkt 4Wesentlich

Ein Datenleck melden

Führt ein Datenleck oder ein Angriff voraussichtlich zu einem hohen Risiko für Ihre Patienten, müssen Sie dies so rasch als möglich dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) melden. Es gibt keine feste Frist wie die 72 Stunden in der EU, aber Sie müssen schnell handeln.

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Die Meldung erfolgt online unter databreach.edoeb.admin.ch: was geschehen ist, die Folgen, die getroffenen Massnahmen. Sie darf in einem Strafverfahren nur mit Ihrer Einwilligung gegen Sie verwendet werden.

Ihr IT-Dienstleister muss Ihnen jede festgestellte Verletzung so rasch als möglich melden. Wenn es zum Schutz der Patienten nötig ist, müssen auch diese informiert werden.

Halten Sie jeden Vorfall schriftlich fest: Sachverhalt, Folgen, getroffene Massnahmen. Verletzungen werden dokumentiert, und die Dokumentation wird ab der Meldung mindestens zwei Jahre aufbewahrt (Art. 15 Abs. 4 DSV).

Wissen Sie, wer in der Praxis entscheidet, ein Datenleck dem EDÖB zu melden, und wie das geht?

Leitfaden, Kapitel 1 und 16Notfallblatt DS2

Die Kommunikation

E-Mails, Nachrichten, Papier: Auf diesem Weg verlassen die meisten Daten die Praxis.

Punkt 5Wesentlich

E-Mails mit Patientendaten

Ein Röntgenbild, eine Diagnose oder jede Information, die einen Patienten identifiziert, wird nie über einen gewöhnlichen E-Mail-Dienst versendet. Es braucht einen verschlüsselten E-Mail-Dienst, etwa HIN im Gesundheitsnetz, oder Proton.

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Gmail, Hotmail oder Bluewin verschlüsseln den Inhalt nicht Ende-zu-Ende: Die Nachricht kann auf den Servern gelesen werden, die sie durchläuft, manchmal ausserhalb der Schweiz.

Bei Proton ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen Proton-Nutzern automatisch; an andere Adressen sendet man eine passwortgeschützte E-Mail und teilt das Passwort auf einem anderen Weg mit. Der Betreff wird nie verschlüsselt: Schreiben Sie nie den Namen eines Patienten hinein.

Werden die Patientendaten, die Sie per E-Mail senden, immer über einen verschlüsselten E-Mail-Dienst versendet?

Leitfaden, Kapitel 2

Punkt 6Wesentlich

WhatsApp, SMS und private Telefone

Ein Foto eines Röntgenbilds per WhatsApp an einen Kollegen: Das ist schnell gemacht. Doch es sind Gesundheitsdaten, die die Praxis verlassen, auf einem privaten Gerät.

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WhatsApp verschlüsselt die Nachrichten, aber die Fotos bleiben in der Galerie des Telefons, werden oft in einer privaten Cloud gesichert, und das Telefon kann verloren, gestohlen oder ausgeliehen werden.

Das Berufsgeheimnis gilt für die Zahnärztin oder den Zahnarzt und die Hilfspersonen: Wer vorsätzlich Patientendaten offenbart, macht sich selbst strafbar (Art. 321 StGB, Art. 62 DSG). Der Praxisinhaber seinerseits muss zeigen können, dass er klare Regeln aufgestellt hatte.

Ist dem ganzen Team klar, dass keine Patientendaten über WhatsApp, SMS oder ein privates Telefon laufen?

Leitfaden, Kapitel 14Vorlage DS3: Sicherheitsrichtlinie

Punkt 7Empfohlen

Papierdokumente

Nicht alle Datenlecks sind digital. Ein auf dem Empfangstresen vergessenes Dossier oder ein in den Abfall geworfenes Röntgenbild verletzt ebenfalls das Geheimnis.

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Der Leitfaden empfiehlt einen Aktenvernichter für jedes Dokument mit Patientendaten, kein vom Empfang aus sichtbares Dossier und Bildschirme, die abgewandt oder mit einem Sichtschutzfilter versehen sind, wenn man sie vom Wartezimmer aus sieht.

Werden Dokumente mit Patientendaten im Aktenvernichter vernichtet, und sind sie vom Empfang aus nie sichtbar?

Leitfaden, Kapitel 14

Arbeitsplätze und Netzwerk

Ein einziges verwundbares Gerät genügt, um die ganze Praxis zu gefährden.

Punkt 8Wesentlich

Geräte, die noch Sicherheitsupdates erhalten

Das Gesetz verlangt Systeme und Software, die stets auf dem neusten Sicherheitsstand sind (Art. 3 DSV). Windows 10 erhält seit dem 14. Oktober 2025 keine Sicherheitsupdates mehr, ausser mit einem kostenpflichtigen Abonnement für erweiterte Sicherheitsupdates. Jedes Gerät, das keine mehr erhält, ist eine offene Tür, und eine genügt.

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Bekannte Sicherheitslücken werden öffentlich aufgelistet, und automatische Werkzeuge nutzen sie aus. Von einem verwundbaren Computer aus bewegt sich ein Angreifer zum Server, zu den Datensicherungen und zur Branchensoftware, oft nachts oder am Wochenende.

Windows 11 allein genügt nicht: Jede Version hat ihr Enddatum. Windows 11 24H2 in der Pro-Edition erhält seit dem 13. Oktober 2026 keine Sicherheitsupdates mehr.

Automatische Updates und ein wöchentlicher Neustart erledigen das Wesentliche. Denken Sie auch an vergessene Geräte: alter Server, Drucker, WLAN-Router. Ein Medizinprodukt, das nicht mehr aktualisiert werden kann, muss vom übrigen Netzwerk isoliert werden. Wir empfehlen, Computer spätestens alle fünf Jahre zu ersetzen.

Erhalten alle Ihre Computer und Server noch Sicherheitsupdates, und installieren sie diese automatisch?

Leitfaden, Kapitel 3 und 12

Punkt 9Wichtig

Verschlüsselte Festplatten

Ein aus dem Auto gestohlener Laptop, ein bei einem Einbruch mitgenommener Server: Ohne Verschlüsselung sind alle Daten für jedermann lesbar.

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Die Verschlüsselung ist in Windows Pro (BitLocker) und macOS (FileVault) kostenlos integriert. Sie macht die Festplatte ohne ihren Schlüssel unlesbar.

Der Wiederherstellungsschlüssel muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, nicht auf dem Computer selbst: Ohne ihn kann schon eine einfache Panne die Daten unzugänglich machen.

Sind die Festplatten Ihrer Computer, Laptops und Ihres Servers verschlüsselt?

Leitfaden, Kapitel 6

Punkt 10Wichtig

Ein separates WLAN für Patienten

Das Telefon eines Patienten, das mit dem WLAN der Praxis verbunden ist, darf nie Ihre Computer oder Ihren Server erreichen können.

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Der Leitfaden empfiehlt getrennte Netzwerke: eines für die Computer und den Server, bei Bedarf eines für die medizinischen Geräte und eines für Gäste, beschränkt auf das Internet.

Das Passwort des Praxisnetzwerks wird nie im Wartezimmer angezeigt. Die Verschlüsselung WPA3 wird empfohlen, WPA2 ist das Minimum.

Ist das WLAN für Patienten vom Netzwerk Ihrer Computer und Ihres Servers getrennt?

Leitfaden, Kapitel 7

Punkt 11Wesentlich

Ein Schutz, der überwacht, nicht nur ein Virenschutz

Ein Virenschutz blockiert vor allem, was er bereits kennt, und niemand sieht seine Warnungen. Ein sogenannter EDR-Schutz beobachtet, was die Programme tun, stoppt einen laufenden Angriff, auch einen unbekannten, und alarmiert eine Fachperson.

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Beginnt ein Programm, einen Ordner nach dem anderen zu verschlüsseln, blockiert das EDR es, isoliert den Computer und alarmiert den Dienstleister.

Ein EDR ist nur etwas wert, wenn es überwacht wird: Jemand muss die Warnungen erhalten und rasch reagieren.

Sind Ihre Computer durch eine EDR-Lösung geschützt, deren Warnungen Ihr Dienstleister verfolgt?

Leitfaden, Kapitel 11

Datensicherung

Wenn alles blockiert ist, entscheidet die Datensicherung, ob Sie am nächsten Tag oder erst in einem Monat wieder öffnen.

Punkt 12Wesentlich

Eine Kopie ausserhalb der Praxis

Die 3-2-1-Regel: drei Kopien Ihrer Daten, auf zwei verschiedenen Datenträgern, davon eine ausserhalb der Praxis. Ein Brand, ein Wasserschaden oder ein Einbruch darf nicht alle Kopien auf einmal vernichten.

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Die Kopie ausserhalb der Praxis muss verschlüsselt, automatisch und aktuell sein und sich in einem Land mit angemessenem Schutz befinden, idealerweise in der Schweiz.

Eine Festplatte, die jeden Abend mit nach Hause genommen wird, funktioniert, solange niemand es vergisst, und das passiert früher oder später immer.

Befindet sich eine vollständige, aktuelle Kopie Ihrer Daten ausserhalb der Praxis?

Leitfaden, Kapitel 4

Punkt 13Wesentlich

Eine Kopie, die ein Angriff nicht löschen kann

Ransomware sucht die Datensicherungen, um sie zuerst zu verschlüsseln. Eine ständig angeschlossene Festplatte wird mit allem anderen verschlüsselt.

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Die Abwehr: eine getrennte Kopie oder eine so gesperrte Kopie, dass sie während einer gewissen Zeit niemand ändern oder löschen kann, nicht einmal ein Programm, das die Kontrolle über das Netzwerk übernommen hat. Man spricht von einer unveränderbaren Kopie.

Sie ist die empfohlene Ergänzung der 3-2-1-Regel; man schreibt manchmal 3-2-1-1-0: eine zusätzliche unveränderbare Kopie und null Fehler bei den Wiederherstellungstests.

Ist mindestens eine Ihrer Datensicherungen getrennt oder gegen Änderung und Löschung geschützt?

Leitfaden, Kapitel 4

Punkt 14Wesentlich

Eine tatsächlich getestete Wiederherstellung

Eine Datensicherung, die nie wiederhergestellt wurde, ist ein Versprechen, keine Garantie. Das Gesetz verlangt, dass der Zugang zu den Daten nach einem Vorfall rasch wiederhergestellt werden kann (Art. 3 DSV).

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Ein Test besteht darin, einige Dossiers oder Röntgenbilder wiederherzustellen und zu prüfen, ob sie sich normal öffnen lassen.

Mindestens einmal pro Jahr, idealerweise öfter; jeder Test wird mit Datum und Ergebnis festgehalten. Auch das wird man nach einem Vorfall von Ihnen verlangen.

Wurde in den letzten zwölf Monaten eine Wiederherstellung Ihrer Daten erfolgreich getestet?

Leitfaden, Kapitel 4

Zugriffe

Wer in Ihre Systeme gelangen kann, und mit welchem Schlüssel.

Punkt 15Wichtig

Ein Konto pro Person

Ein gemeinsames Konto wie «Empfang» oder «Praxis» macht es unmöglich zu wissen, wer was getan hat. Jede Person braucht ihr eigenes Konto, mit nur den Zugriffen, die sie für ihre Arbeit braucht.

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Eine Dentalassistentin braucht keinen Zugriff auf die Buchhaltung, ein externer Buchhalter keinen auf die Röntgenbilder: Wird ein Konto gestohlen, erhält der Angreifer nur, was dieses Konto erlaubt.

Beim Austritt einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters werden alle Zugriffe noch am selben Tag gesperrt: Computer, E-Mail, Software, Fernzugriff. Eine vierteljährliche Überprüfung der Kontenliste verhindert, dass sich vergessene Zugriffe ansammeln.

Hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein eigenes Konto, und werden die Zugriffe ehemaliger Mitarbeitender am Tag ihres Austritts gesperrt?

Leitfaden, Kapitel 10Vorlage DS6: Regeln für temporäres Personal

Punkt 16Wichtig

Starke Passwörter in einem Tresor

Ein kurzes Passwort, der Name der Praxis oder ein Geburtsdatum ist in wenigen Sekunden erraten. Der Leitfaden empfiehlt mindestens zwölf Zeichen und für jeden Dienst ein anderes Passwort, gespeichert in einem Passwortmanager.

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Ein Passwortmanager bewahrt alle Zugangsdaten verschlüsselt auf: Man muss sich nur noch ein einziges Passwort merken. So gibt es keine Zettel unter der Tastatur mehr und nicht mehr überall dasselbe Passwort, die Ursache vieler Angriffe, bei denen ein Konto nach dem anderen fällt.

Sind die Passwörter der Praxis lang, für jeden Dienst verschieden und in einem sicheren Passwortmanager gespeichert?

Leitfaden, Kapitel 5

Punkt 17Wesentlich

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung

Nach dem Passwort ein Code auf dem Telefon: Selbst wenn das Passwort gestohlen wird, bleibt der Angreifer draussen. Es ist das Prinzip der Bankkarte und ihres PIN-Codes.

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Vorrangig zu aktivieren für E-Mail, Fernzugriff, Online-Datensicherungen, die Dentalsoftware, falls sie es erlaubt, und die Bank.

Ein gehacktes E-Mail-Konto dient oft dazu, Ihre Kontakte zu täuschen, auch Labors und Patienten.

Ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung für E-Mail, Fernzugriff und die Online-Dienste der Praxis aktiviert?

Leitfaden, Kapitel 5

Punkt 18Wesentlich

Der Fernzugriff

Ein Fernwartungstool, das ständig offen bleibt, mit einem schwachen Passwort, ist ein klassisches Einfallstor für Ransomware.

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Jede Verbindung muss identifiziert, durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt, protokolliert und zeitlich begrenzt sein. Je weiter der Zugriff reicht (Server, Patientendaten), desto sicherer muss die Lösung sein.

Die Gratisversionen der Fernwartungstools sind dafür nicht gemacht.

Laufen die Fernzugriffe auf Ihre Computer ausschliesslich über ein professionelles Tool, mit Zwei-Faktor-Authentifizierung und einem Protokoll jeder Verbindung?

Leitfaden, Kapitel 8

Organisation

Die Verträge, Regeln und Reflexe, die alles andere zusammenhalten.

Punkt 19Wesentlich

Ein Vertrag mit jedem Dienstleister

Ihr IT-Dienstleister, Ihr Hoster, Ihr Treuhänder: Jeder Dienstleister, der in Ihrem Auftrag Daten Ihrer Patienten bearbeitet, muss durch einen Auftragsbearbeitungsvertrag gebunden sein (Art. 9 DSG).

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Der Vertrag legt fest, was der Dienstleister mit den Daten tun darf, wie er sie schützt, wem er sie anvertrauen darf und was am Ende der Zusammenarbeit mit ihnen geschieht.

Bevor Sie Ihre Daten anvertrauen, müssen Sie sich zudem vergewissern, dass der Dienstleister sie schützen kann. Wer vorsätzlich Daten anvertraut, ohne diese Regeln einzuhalten, wird auf Antrag bestraft.

Haben Sie mit jedem Dienstleister, der auf die Daten Ihrer Patienten zugreift, einen unterzeichneten Auftragsbearbeitungsvertrag?

Leitfaden, Kapitel 13Vorlage DS7: Auftragsbearbeitungsvertrag

Punkt 20Wichtig

Schriftliche Regeln und ein sensibilisiertes Team

Ein grosser Teil der Angriffe beginnt mit einer präparierten E-Mail oder einem betrügerischen Anruf, die in gutem Glauben entgegengenommen werden. Schriftliche, unterzeichnete Sicherheitsregeln und eine kurze jährliche Sensibilisierung sind der beste Schutz.

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Die schriftlichen Regeln behandeln Computer, Passwörter, E-Mail, private Geräte und das Verhalten bei einem Vorfall. Alle Mitarbeitenden unterzeichnen sie bei ihrem Eintritt.

Die Sensibilisierung von 30 bis 60 Minuten findet mindestens einmal pro Jahr und bei jedem Eintritt statt; sie wird festgehalten (Datum, Teilnehmende, Themen). Mit dem Quiz auf dieser Website kann jede Person ihre Reflexe testen.

Hat Ihr Team in den letzten zwölf Monaten schriftliche Sicherheitsregeln unterzeichnet und an einer Sensibilisierung teilgenommen?

Leitfaden, Kapitel 14Vorlage DS3: SicherheitsrichtlinieVorlage DS4: SchulungsbestätigungDSG-Quiz

Punkt 21Wesentlich

Wissen, was bei einem Angriff zu tun ist

Die ersten Minuten zählen. Alle in der Praxis müssen wissen, was zu tun ist, und vor allem, was nicht, wenn ein Bildschirm eine Lösegeldforderung anzeigt:

  1. Isolieren: Netzwerkkabel ausstecken und WLAN deaktivieren. Den Computer nicht ausschalten.
  2. Anrufen: Ihren IT-Dienstleister, sonst das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS).
  3. Kein Lösegeld zahlen: Das ist die Empfehlung des Bundes.
  4. Dokumentieren: Bildschirme fotografieren, genaue Uhrzeit notieren, nichts löschen.
  5. Beurteilen: Sind Patientendaten betroffen?
  6. Melden: dem EDÖB, wenn das Risiko für die Patienten hoch ist.

Hängt das Vorgehen bei einem Vorfall in der Praxis aus, und kennt es das ganze Team?

Leitfaden, Kapitel 16Notfallblatt DS2Vorlage DS5: VorfallverfahrenFormular DS11: Dokumentation von Vorfällen

Punkt 22Empfohlen

Eine Cyberversicherung

Eine Cyberversicherung übernimmt einen Teil der Kosten eines Vorfalls: Instandsetzung, Betriebsunterbruch, Unterstützung. Sie ergänzt die Sicherheit, ersetzt sie aber nicht.

Mehr erfahren

Lesen Sie die Ausschlüsse und die Voraussetzungen: Gewisse Verträge zahlen nicht, wenn die Updates nicht gemacht waren oder wenn Datensicherungen fehlten.

Prüfen Sie auch den Selbstbehalt, die Deckungsobergrenze und ob die Unterstützung rund um die Uhr erreichbar ist.

Haben Sie eine Cyberversicherung, und kennen Sie deren Bedingungen und Ausschlüsse?

Leitfaden, Kapitel 15

IHR DETAILLIERTER CHECK

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