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DentalSystemsQualität, Sicherheit, Transparenz

IT-Sicherheit für Zahnarztpraxen in der Schweiz

Eine Zahnarztpraxis bewahrt Gesundheitsdaten auf: Röntgenbilder, Diagnosen, Behandlungspläne. Das Datenschutzgesetz (revDSG), in Kraft seit dem 1. September 2023, verlangt, sie mit risikogerechten Massnahmen zu schützen. Es nennt kein Produkt, sondern setzt Ziele. Hier das Wichtigste, und wie wir Ihnen helfen, diese Ziele zu erreichen.

Die wahren Einfallstore

Zahnarztpraxen sind kein vorrangiges Ziel von Hackern, doch Massenangriffe treffen auch sie: Ein Klick auf eine gefälschte E-Mail genügt. Laut dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) gelingen Angriffe vor allem über Phishing, über nicht aktualisierte Geräte oder Firewalls und über Fernzugriffe ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Was das Gesetz verlangt

Für die Daten der Patienten ist die Praxis verantwortlich, das heisst ihr Inhaber oder die Gesellschaft, die sie betreibt. Die Verordnung legt Mindestanforderungen fest: Jede Person greift nur auf die Daten zu, die sie für ihre Arbeit braucht, die Systeme bleiben aktuell, und die Daten lassen sich nach einem Vorfall rasch wiederherstellen (Art. 8 DSG, Art. 3 DSV). Zusätzlich bindet das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) die Zahnärztin oder den Zahnarzt und die Hilfspersonen.

E-Mail

Eine E-Mail mit Patientendaten muss verschlüsselt versendet werden: Das verlangen die SSO und die FMH. Im Schweizer Gesundheitswesen ist HIN die Referenzlösung. Proton, das wir einrichten, verschlüsselt den Austausch zwischen seinen Nutzern automatisch; an jede andere Adresse sendet man eine passwortgeschützte Nachricht. Nie ein Patientenname im Betreff, nie ein Röntgenbild per WhatsApp.

Schutz der Arbeitsplätze & Datensicherung

Ein Virenschutz blockiert, was er erkennt. Ein sogenannter EDR-Schutz geht weiter: Er beobachtet das Verhalten der Programme, kann einen Computer isolieren und alarmiert eine Fachperson. Allerdings muss sich jemand um diese Warnungen kümmern: Auf den Arbeitsplätzen, die unser Überwachungsvertrag abdeckt, bearbeiten wir sie sofort nach Eingang und halten Sie auf dem Laufenden.

Ergänzt wird dieser Schutz durch einfache Massnahmen: aktuell gehaltene Systeme (Windows 10 erhält seit dem 14. Oktober 2025 keine Sicherheitsupdates mehr, ausser mit einem kostenpflichtigen Abonnement), Geräte, die sich nicht aktualisieren lassen, vom übrigen Netzwerk getrennt, Zwei-Faktor-Authentifizierung für E-Mail und Fernzugriffe, verschlüsselte Festplatten und ein Patienten-WLAN, das vom Praxisnetzwerk getrennt ist.

Die Datensicherung bleibt Ihre letzte Verteidigungslinie. Das BACS empfiehlt die 3-2-1-Regel: drei Kopien Ihrer Daten, auf zwei verschiedenen Datenträgern, davon eine ausserhalb der Praxis. Gegen Ransomware muss zudem eine Kopie unerreichbar sein. Und eine Datensicherung ist nur etwas wert, wenn sie schon einmal erfolgreich wiederhergestellt wurde: Die SSO und die FMH verlangen mindestens einmal pro Jahr einen Test; die Sicherungen, die wir verwalten, testen wir regelmässig.

Technische Massnahmen allein genügen nicht. Mit jedem Dienstleister, der für Sie Daten bearbeitet, braucht es einen Auftragsbearbeitungsvertrag (Art. 9 DSG). Schriftliche Regeln und eine regelmässige Sensibilisierung des Teams sind empfohlen. Jeder Vorfall wird dokumentiert, und ein Datenleck mit hohem Risiko für die Patienten wird so rasch als möglich dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gemeldet. Die Bussen des DSG, bis zu CHF 250'000, treffen Personen und ahnden vorsätzliche Verstösse, meist auf Antrag.

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SELBSTCHECK

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Sechs Punkte aus unserem Leitfaden, jeder je nach Ihrer Antwort erklärt. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser und erscheinen auch im vollständigen Check.

Der Check benötigt JavaScript. Die Erklärungen zu jedem Punkt bleiben unten lesbar.

Punkt 1Wesentlich

Geräte, die noch Sicherheitsupdates erhalten

Das Gesetz verlangt Systeme und Software, die stets auf dem neusten Sicherheitsstand sind (Art. 3 DSV). Windows 10 erhält seit dem 14. Oktober 2025 keine Sicherheitsupdates mehr, ausser mit einem kostenpflichtigen Abonnement für erweiterte Sicherheitsupdates. Jedes Gerät, das keine mehr erhält, ist eine offene Tür, und eine genügt.

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Bekannte Sicherheitslücken werden öffentlich aufgelistet, und automatische Werkzeuge nutzen sie aus. Von einem verwundbaren Computer aus bewegt sich ein Angreifer zum Server, zu den Datensicherungen und zur Branchensoftware, oft nachts oder am Wochenende.

Windows 11 allein genügt nicht: Jede Version hat ihr Enddatum. Windows 11 24H2 in der Pro-Edition erhält seit dem 13. Oktober 2026 keine Sicherheitsupdates mehr.

Automatische Updates und ein wöchentlicher Neustart erledigen das Wesentliche. Denken Sie auch an vergessene Geräte: alter Server, Drucker, WLAN-Router. Ein Medizinprodukt, das nicht mehr aktualisiert werden kann, muss vom übrigen Netzwerk isoliert werden. Wir empfehlen, Computer spätestens alle fünf Jahre zu ersetzen.

Erhalten alle Ihre Computer und Server noch Sicherheitsupdates, und installieren sie diese automatisch?

Leitfaden, Kapitel 3 und 12

Punkt 2Wesentlich

Ein Schutz, der überwacht, nicht nur ein Virenschutz

Ein Virenschutz blockiert vor allem, was er bereits kennt, und niemand sieht seine Warnungen. Ein sogenannter EDR-Schutz beobachtet, was die Programme tun, stoppt einen laufenden Angriff, auch einen unbekannten, und alarmiert eine Fachperson.

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Beginnt ein Programm, einen Ordner nach dem anderen zu verschlüsseln, blockiert das EDR es, isoliert den Computer und alarmiert den Dienstleister.

Ein EDR ist nur etwas wert, wenn es überwacht wird: Jemand muss die Warnungen erhalten und rasch reagieren.

Sind Ihre Computer durch eine EDR-Lösung geschützt, deren Warnungen Ihr Dienstleister verfolgt?

Leitfaden, Kapitel 11

Punkt 3Wesentlich

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung

Nach dem Passwort ein Code auf dem Telefon: Selbst wenn das Passwort gestohlen wird, bleibt der Angreifer draussen. Es ist das Prinzip der Bankkarte und ihres PIN-Codes.

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Vorrangig zu aktivieren für E-Mail, Fernzugriff, Online-Datensicherungen, die Dentalsoftware, falls sie es erlaubt, und die Bank.

Ein gehacktes E-Mail-Konto dient oft dazu, Ihre Kontakte zu täuschen, auch Labors und Patienten.

Ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung für E-Mail, Fernzugriff und die Online-Dienste der Praxis aktiviert?

Leitfaden, Kapitel 5

Punkt 4Wesentlich

Der Fernzugriff

Ein Fernwartungstool, das ständig offen bleibt, mit einem schwachen Passwort, ist ein klassisches Einfallstor für Ransomware.

Mehr erfahren

Jede Verbindung muss identifiziert, durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt, protokolliert und zeitlich begrenzt sein. Je weiter der Zugriff reicht (Server, Patientendaten), desto sicherer muss die Lösung sein.

Die Gratisversionen der Fernwartungstools sind dafür nicht gemacht.

Laufen die Fernzugriffe auf Ihre Computer ausschliesslich über ein professionelles Tool, mit Zwei-Faktor-Authentifizierung und einem Protokoll jeder Verbindung?

Leitfaden, Kapitel 8

Punkt 5Wesentlich

E-Mails mit Patientendaten

Ein Röntgenbild, eine Diagnose oder jede Information, die einen Patienten identifiziert, wird nie über einen gewöhnlichen E-Mail-Dienst versendet. Es braucht einen verschlüsselten E-Mail-Dienst, etwa HIN im Gesundheitsnetz, oder Proton.

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Gmail, Hotmail oder Bluewin verschlüsseln den Inhalt nicht Ende-zu-Ende: Die Nachricht kann auf den Servern gelesen werden, die sie durchläuft, manchmal ausserhalb der Schweiz.

Bei Proton ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen Proton-Nutzern automatisch; an andere Adressen sendet man eine passwortgeschützte E-Mail und teilt das Passwort auf einem anderen Weg mit. Der Betreff wird nie verschlüsselt: Schreiben Sie nie den Namen eines Patienten hinein.

Werden die Patientendaten, die Sie per E-Mail senden, immer über einen verschlüsselten E-Mail-Dienst versendet?

Leitfaden, Kapitel 2

Punkt 6Wesentlich

Wissen, was bei einem Angriff zu tun ist

Die ersten Minuten zählen. Alle in der Praxis müssen wissen, was zu tun ist, und vor allem, was nicht, wenn ein Bildschirm eine Lösegeldforderung anzeigt:

  1. Isolieren: Netzwerkkabel ausstecken und WLAN deaktivieren. Den Computer nicht ausschalten.
  2. Anrufen: Ihren IT-Dienstleister, sonst das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS).
  3. Kein Lösegeld zahlen: Das ist die Empfehlung des Bundes.
  4. Dokumentieren: Bildschirme fotografieren, genaue Uhrzeit notieren, nichts löschen.
  5. Beurteilen: Sind Patientendaten betroffen?
  6. Melden: dem EDÖB, wenn das Risiko für die Patienten hoch ist.

Hängt das Vorgehen bei einem Vorfall in der Praxis aus, und kennt es das ganze Team?

Leitfaden, Kapitel 16Notfallblatt DS2Vorlage DS5: VorfallverfahrenFormular DS11: Dokumentation von Vorfällen

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Unser Fazit

Die Sicherheit einer Praxis beruht auf wenigen Massnahmen, die gut umgesetzt und dauerhaft betreut werden. Wir setzen sie mit Ihnen um, überwachen sie und sagen Ihnen klar, was in Ihrer Verantwortung bleibt.

Erster Besuch kostenlos: Wir analysieren Ihre Installation vor Ort, besprechen sie mit Ihnen und erstellen Ihnen auf Wunsch eine Offerte.

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